Swap-Geschäfte im Blickpunkt der Rechtsprechung

Jena, 15. November 2012

Jena, 15. November 2011. Das Urteil des Bundesgerichtshof vom März 2011 – die Deutsche Bank musste eine halbe Million Euro Schadenersatz an ein Unternehmen zahlen, weil es seinen Kunden über das hohe Risiko der Anlage nicht genügend aufgeklärt hatte – schürt die Hoffnungen von zahlreichen Bürgermeistern und Stadtkämmerern, ebenfalls Geld aus den verlustreichen Swap-Verträgen zu erhalten.

Nach Meinung von Finanzfachleuten sind die hochkomplex strukturierten und riskanten Produkte, wie beispielsweise ein CMS Spread Ladder Swap-Vertrag, Zinsgeschäfte, die ein für den Kunden nahezu unbegrenztes Risiko enthalten und gar bis zum finanziellen Ruin führen können. „Der Vergleich mit einer Wette ist eine Verharmlosung des Risikos“, sagte BGH-Richter Ulrich Wiechers.  Wie stehen die Chancen für Kommunen und Unternehmen, die Geld mit diesen Zinswetten verloren haben? Inwieweit tragen die Hausbanken eine Mitverantwortung? Lohnt es sich, gegen die Banken vorzugehen? Wir sehen aufgrund des höchstrichterlichen Urteils sowie einiger OLG-Entscheidungen sehr gute Aussichten für Kommunen und Unternehmen, Schadenersatz wegen dieser Swap-Geschäfte zu erhalten.Allerdings muss – wie immer – jeder Einzelfall rechtlich geprüft werden. Man kann und darf das BGH-Urteil nicht über alle einzelnen Swap-Verträge stülpen und glauben, dass die Banken, mit Hinweis auf diese Entscheidung, einfach zahlen werden. Sehen Sie hier dazu ein Statement von Rechtsanwalt Sascha Giller