14.09.2016 - Kurios: Einfahrt in die Sackgasse erlaubt - Ausfahrt verboten?

Kann ein Verkehrszeichen unsinnig sein? Viele Autofahrer stellen sich immer wieder diese Frage. Ja, kann es, allerdings kommt dies in der Praxis äußerst selten vor. Mit der Frage nach der Nichtigkeit des  Verkehrszeichens 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) musste sich das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe befassen (Az.: 9 U 18/14). Was ist geschehen?

Eine BMW-Fahrerin hatte einen Unfall und klagte auf Schadensersatz- und Schmerzensgeld. Die Straße in der der Unfall geschah, war auf Grund von Bauarbeiten vorübergehend als Sackgasse ausgeschildert. Durch das aufgestellte Verkehrszeichen 250 durften somit keine Fahrzeuge (Baufahrzeuge ausgenommen) in die Straße fahren. Eine Ausnahme aber gibt es: Anlieger. Die durften wegen des Zusatzes „Anlieger frei bis Baustelle“ hineinfahren. Und genau das tat die Frau auch.

Nun aber der Haken an der Geschichte:

 

Für die Gegenrichtung aus der Sackgasse heraus gab es lediglich das Schild 250 ohne Zusatz, so dass die Frau mit ihrem Pkw die Straße nicht mehr hätte verlassen dürfen. Und genau in dieser Fahrtrichtung kam es zu oben erwähntem Unfall. Die Beklagten wähnten sich auf Grund der Beschilderung in Sicherheit, das OLG sah dies jedoch anders und erklärte das Schild ohne den „Anlieger-frei-Zusatz“ für nichtig. Es sei für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar unsinnig, dass eine Beschilderung zwar die Einfahrt in eine Sackgasse erlaubt, die Ausfahrt aus der Sackgasse jedoch verbietet.