30.10.2015 - Aktuelle Steuerspar-Tipps

Kosten bei Feier aus beruflichem und privatem Anlass

Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein können.

Der Kläger wurde im Februar des Streitjahres zum Steuerberater bestellt. Im April desselben Jahres war sein 30. Geburtstag. Zur Feier beider Ereignisse lud er Kollegen, Verwandte und Bekannte in die Stadthalle seines Wohnorts ein. Er teilte die für Hallenmiete und Bewirtung entstandenen Aufwendungen nach Köpfen auf und begehrte den Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie auf die dem beruflichen Bereich zugeordneten Gäste entfielen.

Der BFH entschied, dass der als Werbungskosten abziehbare Betrag im Falle einer Feier aus beruflichem und privatem Anlass anhand der Herkunft der Gäste aus dem beruflichen oder privaten Umfeld des Steuerpflichtigen abgegrenzt werden kann, wenn die Einladung der Gäste aus dem beruflichen Umfeld (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst ist. Hiervon kann insbesondere dann auszugehen sein, wenn nicht nur ausgesuchte Gäste aus dem beruflichen Umfeld eingeladen werden, sondern die Einladungen nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien (z. B. alle Auszubildenden, alle Zugehörigen einer bestimmten Abteilung) ausgesprochen werden.

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. Juli 2015, Aktenzeichen VI R 46/14

Kindergeld: Erst die Prüfungsergebnisse zählen

Gute Neuigkeiten für Studenten und Eltern: Kindergeld wird so lange gezahlt, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen. Denn die universitäre Ausbildung endet erst dann, wenn dem Studenten die Ergebnisse mitgeteilt werden und nicht schon mit der letzten Prüfung. Dies hat das Finanzgericht Sachsen aktuell in einem Kindergeldfall entschieden (Urteil vom 17. Juni 2015 - 4 K 357/11). Damit schafft das Gericht Rechtssicherheit für Eltern, deren Kinder länger auf ihre Noten warten müssen. (Quelle: Bund der Steuerzahler.)