10.02.2015 - Aktuelle Warnungen der BaFin

Dagensia Finance s.r.o.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Dagensia Finance s.r.o. mit Sitz in Prag, Tschechische Republik, mit Verfügung vom 23. Dezember 2014 das weitere Betreiben des Finanztransfergeschäftes im Inland untersagt.

Die Dagensia Finance s.r.o. hat unerlaubt Zahlungsdienste im Inland betrieben, indem sie zur Abwicklung von Zahlungsdiensten Gelder auf eigenen Konten in Deutschland entgegennahm und sich mit dem Angebot zum Erbringen von Zahlungsdiensten zielgerichtet an den deutschen Markt wendete. Mit der Annahme der Gelder auf inländischen Konten bzw. mit dem zielgerichteten Angebot zum Erbringen von Zahlungsdiensten am deutschen Markt hat die Dagensia Finance s.r.o. das Finanztransfergeschäft gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ohne die nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ZAG erforderliche Erlaubnis betrieben.

Die Dagensia Finance s.r.o. war auch nicht gemäß § 26 Abs. 1 ZAG befugt im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs im Inland Zahlungsdienste zu erbringen.

Die Dagensia Finance s.r.o. ist in der Tschechischen Republik von der dortigen Aufsicht, der CNB Ceska Narodni Banka (folgend: CNB) als „small (waived) payment institution“ autorisiert, insbesondere die Ausführung von Geldtransfers anzubieten. Die von der CNB erteilte „Erlaubnis“ autorisierte die Dagensia Finance s.r.o. dagegen nicht, grenzüberschreitend tätig zu werden. Die BaFin hat daher gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ZAG die sofortige Einstellung dieser Geschäfte gegenüber der Dagensia Finance s.r.o. angeordnet.

Die Verfügung ist bestandskräftig.
Bonn/Frankfurt a. M., 2. Februar 2015


Orca Touchscreen Technologies Ltd.

Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Orca Touchscreen Technologies Ltd. (ISIN: CA68558T1093, WKN: A117DP) durch telefonische Werbeanrufe (Cold Calling) zum Kauf empfohlen.

Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden.

Die BaFin hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.

Hinweise dazu, wie Sie sich vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, finden Sie in den Broschüren der BaFin.

Bonn/Frankfurt a. M., 5. Februar 2015


Frank Ertinger

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Frank Ertinger, Münsing, mit Bescheid vom 12. Januar 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Ertinger schloss Darlehensverträge, in denen er sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Darlehensgebern verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Darlehensverträge betreibt Herr Ertinger das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
 Bonn/Frankfurt a. M., 9. Februar 2015