15.01.2015 - Oberlandesgericht Düsseldorf gibt PWB Rechtsanwälte recht: Informationsschreiben der Kanzlei sind zulässig

Mit Urteil vom 25. November 2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass Informationsschreiben über Swap-Geschäfte, die von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte an Gemeinden in Deutschland versandt wurden, rechtlich zulässig sind. Geklagt hatte eine Anwaltskanzlei aus Düsseldorf, die in den Schreiben eine nicht zulässige Werbung um ein Mandat im Einzelfall sah, sowie die Erfolgszahlen von PWB als unzulässig ansah.

Dem widersprach das Oberlandesgericht in allen Fällen und stellte u. a. fest : "Die Werbung ist hier aber auch nicht aufdringlich oder übt einen unnötigen Druck aus: Die wiedergegebenen Informationen zur drohenden Verjährung und einer möglichen Strafbarkeit, wenn man in Kenntnis etwaiger Schadensersatzansprüche nicht unternimmt und diese verjähren lässt, ist - für Gemeinden, die sich von Banken zum Zins-Swap haben überreden lassen - durchaus zureffend. Es kann dem Anwalt nicht versagt sein, auch darauf hinzuweisen, dass Betroffene sich zügig anwaltlichen Rat suchen müssen".

Fazit:

Das Urteil bestätigt im vollen Umfang die Rechtsauffassung der Kanzlei. Zudem bestätigt es auch, dass nicht jeder Hinweis auf Verjährungsfristen einen unzulässigen Druck ausübt. Gerade dies hatten Rechtsanwaltskammer und einige Gerichte in der Vergangenheit oft vorschnell angenommen.

Hinweis für unsere Rechtsanwaltskolleginnen und -kollegen:

Auch die Rechtsanwaltskammer Thüringen hat die Beschwerden der Kollegen gegen die Kanzlei abgeschmettert und die Verfahren eingestellt.

Laden Sie sich hier das vollständige Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sowie das Schreiben der Rechtsanwaltskammer Thüringen herunter.