05.08.2014 - Oberlandesgericht Düsseldorf: Schadensersatz in Sachen DM Beteiligungen AG

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2014 (Az. I-6 U 153/12) muss ein sog. „Hintermann“ der DM Beteilungen AG wegen seiner vorsätzlichen Beteiligung an dem Schneeballsystem mit Inhaber-Schuldverschreibungen unserem Mandanten Schadensersatz leisten.

Zusammenfassung der Entscheidung

Das Urteil hat Auswirkungen für alle geschädigten Anleger der DM Beteiligungen AG, die durch das Schneeballsystem geschädigt wurden. Die Kanzlei vertritt rund 1.000 geschädigte DM-Anleger.


Laden Sie sich hier die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2014 herunter.