14.04.2014 - Bundesgerichtshof: Phoenix-Insolvenzverwalter muss Forderungen anerkennen

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. IX ZR 176/13) muss der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH nun die vollständige Forderung eines Anlegers zur Insolvenztabelle aufnehmen. Das Urteil wurde von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte erstritten.

Zusammenfassung der Entscheidung

Das Urteil hat weitreichende, positive Folgen, nicht nur für die geschädigten Phoenix-Anleger, sondern für alle Anleger, die durch ein Schneeballsystem geschädigt wurden. Sie können künftig mehr Geld vom Insolvenzverwalter erhalten. Abzüge wegen vermeintlicher Handelsverluste sind unzulässig.

Lesen Sie dazu auch unsere Pressemitteilung vom 22. Mai 2014 und sehen Sie auf PWB TV ein Videostatement von Rechtsanwalt Matthias Kilian, der das Urteil für die Kanzlei erstritten hat. 

Laden Sie sich hier die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. April 2014 herunter.

 

 

 

Dateien zum Download:
PWB-Law_BGH_Az._IX__ZR_176_13_vom_10._April_2014.pdf (396 Kbyte)