Rechtswidriges Anlegerrundschreiben der EdW

Anlegerrundschreiben der EdW:
Entschädigungseinrichtung versucht sich ihren Verpflichtungen zu entziehen

Wegen inzwischen mehr als 200 gewonnenen und z. T. rechtskräftigen Prozessen, die unsere Kapitalanlagerechtsspezialisten gegen die EdW gewonnen haben, hat die EdW die Phoenix-Anleger vor kurzem mit einem sog. „Anlegerinformationsschreiben“ angeschrieben und ihnen die Empfehlung erteilt, von Klagen gegen die EdW abzusehen. Die EdW begründet ihren Rat an sie damit, dass sie – die EdW –

  • „voraussichtlich“ bis Ende Mai 2011 „über sämtliche Anträge entschieden haben werde, soweit im Einzelfall die Entschädigungsvoraussetzungen vorliegen“ und
  • soweit es um die volle und nicht nur um Teilentschädigungen geht, „damit“ auf eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofes warte.

Mit diesem Schreiben verschweigen Ihnen die für dieses Schreiben verantwortlichen Vorstände1 die drei Fakten, die für Sie von erheblicher finanzieller Bedeutung sein könnten:

  • Die EdW will „voraussichtlich“ bis Ende Mai 2011 über die Anträge entschieden haben. Sie drückt damit wortgewandt aus, dass es keineswegs sicher ist, dass diese Anträge bis dahin auch tatsächlich entschieden worden sind. Die EdW sagt hier Folgendes aus: „Es könnte aber auch länger dauern. Weil Sie aus eigener Erfahrung die Verzögerungs- und Salamitaktik der EdW kennen, können Sie sich ausrechnen, wie die Angelegenheit weitergeht … Möglicherweise erhalten Sie Ende Mai 2011 von der EdW ein weiteres Schreiben, in dem die EdW Ihnen mitteilt, dass sich die Auszahlung „bedauerlicherweise“ wegen der Wirtschaftskrise nun bis Mai 2016 hinziehe.

  • Die EdW verschweigt Ihnen die wirtschaftliche Lage und damit die Haushaltslage der Bundesregierung, vor der sich das Gezerre um die Entschädigungszahlungen der geschädigten Anleger abspielt. Die Haushaltslage ist katastrophal und wird sich nach Ansicht führender Wirtschaftsexperten in den nächsten Jahren dramatisch verschlechtern. Deshalb erscheint es als unsicher, ob die EdW Teil- und Vollentschädigungen in einigen Jahren überhaupt noch an Sie zahlen kann. Selbst wenn sie dies nach der „abschließenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes“ tatsächlich will. Die entscheidende Frage ist: Kann sie dann noch?

  • Die EdW verschweigt Ihnen weiter, dass sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, auf die sich die EdW immer wieder beruft, 5 bis 7 Jahre hinziehen kann. Verschlechtert sich in diesem Zeitraum die gesamtwirtschaftliche Lage, wie von vielen Wirtschaftsexperten vorhergesagt, dann sind Sie im Verzögerungsspiel der EdW der sichere Verlierer.